Pro - für - professionelle - pflege.ch
Ein Beitrag zur professionellen Pflege in der Schweiz. Tipps* zum freiberuflich arbeiten.
Ein Beitrag zur professionellen Pflege in der Schweiz. Tipps* zum freiberuflich arbeiten.
(*unverbindlich und keine Garantie auf Vollständigkeit)
Warum eigentlich freiberuflich arbeiten?
• Dienstzeiten selber organisieren
• Honorare (Löhne) selber bestimmen
• Auf Augenhöhe mit Firmen zusammenarbeiten
Warum sind freiberufliche Pflegefachpersonen attraktiv für Firmen?
• sehr flexible Arbeitskräfte
• Engpässe abdecken
• geringerer Administrationsaufwand
• preisgünstigere Alternative zu den Ausleihfirmen
• Zeitraum der Zusammenarbeit unbegrenzt
Für Alle, die diesen Schritt wagen möchten, ist diese Webseite entstanden.
Eine freiberufliche Pflegefachperson handelt in eigener Verantwortung, achtet auf gesetzliche und ethische^ Grundlagen und denkt unternehmerisch.
(^ICN-Ethikkodex für Pflegende 2012, deutsch übersetzt 2014)
Schritte, freiberuflich zu werden
Berufsausübungsbewilligung
Eine Berufsausübungsbewilligung braucht eine Pflegefachperson, die in eigener Verantwortung handelt. Zudem ist jede Berufsausübungsbewilligung im nationalen Gesundheitsberuferegister GesReg (www.Gesreg.ch)
Jeder Kanton hat sein eigenes Verfahren beim Amt für Gesundheit, eine Berufsausübungsbewilligung einzuholen. Die erste Berufsausübungsbewilligung kostet um 1000.- CHF je nach administrativem Aufwand.
Eine Tätigkeit darf erst aufgenommen werden, wenn eine Berufsausübungsbewilligung für den zuständigen Kanton vorliegt.
Jeder Kanton verlangt seine eigene Unterlagen. u.A.
•Ausweis, bei Grenzgänger die notwendige Arbeitsbewilligung
•Berufshaftpflichtversicherung 3 bzw. 5 Millionen CHF Abdeckung und kostet, je nach Versicherer um 280.- CHF jährlich
•SRK anerkanntes Diplom als dipl. Pflegefachperson HF/FH, Unterricht vorwiegend in einer Amtsprache des Kantons oder zusätzlich mindest B2 Niveau Sprachdiplom einer Amtsprache des Kantons
•2 Jahre Berufserfahrung unter fachlicher Leitung
•lückenloser Lebenslauf und Arbeitszeugnisse
•Unbedenklichkeitserklärung vom aktuellen Arbeitgeber. (je nach Kanton muss diese Erklärung alle verlangte Punkte beinhalten)
•aktueller (nicht älter als 3 Monate) Strafregisterauszug 20.- CHF
•Je nach Kanton ein Betreibungsauszug von der Wohngemeinde.
Für weitere Berufsausübungsbewilligungen müssen, je nach Kanton, nochmals diese Unterlagen inklusiv aktuelle Unbedenklichkeitserklärungen der zuständigen Gesundheitsdepartemente eingereicht werden. (von allen Kantonen, die schon eine Berufsausübungsbewilligung erteilt haben) Manche Kantone stellen generell keine Unbedenklichkeitserklärungen aus, da es unter www.Gesreg.ch ersichtlich ist, dass ein aufsichtrechtliches Verfahren durchgeführt wurde. Je nach Aufwand der zuständigen Behörde sind die Verfahrenskosten wesentlich weniger. Manche Kantone verlangen nur Kopien der bisher erteilten Berufsausübungsbewilligungen und eines SRK anerkannten Diplomes als dipl. Pflegefachperson HF/FH.
Rechtsschutz
Ein Rechtsschutz ist nicht zwingend aber empfohlen. Rechtsschutz ist meistens beim Beitritt in einen Berufsverband inbegriffen.
Berufsverband
Ein Beitritt in einen Berufsverband ist für freiberufliche Pflegefachpersonen, die die Schritte auf dieser Webseite anwenden, nicht zwingend. Freiberufliche Pflegefachpersonen, die direkt mit schweizer Krankenkassen abrechnen möchten, sollen die relevanten Informationen von anderen Webseiten einholen.
Werbung machen
•Wer unternehmerisch denkt, findet schnell heraus, wieviele Werbung notwendig ist.
•Firmen, die Engpässe haben, sind in der Regel aktiv auf der Suche. Sie haben aber oft kaum von dieser Form der Zusammenarbeit gehört und sind verständlicherweise skeptisch. Ein Hinweis auf diese Webseite könnte dabei Klarheit schaffen.
•Vielleicht macht es Sinn, zuerst mit einer Ausleihfirma zu arbeiten und nach dem Ablauf des befristeten Einsatzes mit der Partnerfirma ein Angebot als freiberufliche Pflegefachperson zu machen.
Zusammenarbeitsverträge
Ein Vertrag kann mündlich sein. Meistens macht es Sinn, dass die Honorare und evtl. Spesen schriftlich festgehalten werden. Musterverträge für eine Zusammenarbeit gibt es im Internet und kann leicht angepasst werden. Viele Punkte wie u.A. der Ausmass der Zusammenarbeit, Zeiterfassungsinstrumente, Abwicklung der Lohnauszahlungen, Drittpersonen (Subunternehmer) evtl. ausgeschlossen, bei Krankheiten, Todesfall, Streitigkeiten können dabei klar geregelt werden.
Honorare
Es ist empfehlenswert, einen Bruttostundensatz inklusiv Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zuzüglich Mehrwertsteuer auszuhandeln*. Die Nachfrage von Pflegefachpersonen diktiert wie hoch der Bruttostundensatz ist. Für die Festlegung des Bruttostundensatzes ist sinnvoll zu wissen, ob 8.24 Stunden pro Tag in der Firma möglich sind, da beispielsweise viele ambulante Dienste dies nicht immer anbieten können. Zudem sind nicht selten, dass geteilte Dienste müssen abgedeckt werden. Wie in anderen Branchen, wo Freiberuflicher arbeiten sind auch Spesen für Fahrtwege zu berücksichtigen. Viele Firmen kennen die Stundensätze von Ausleihfirmen. Im Vergleich sind freiberufliche Pflegefachpersonen eine durchaus preisgünstigere Alternative.
Anmeldung bei einer Firma, die Lohnauszahlungen für freiberufliche Personen in der Schweiz anbietet.
•Die Firmen haben oft jahrelange Erfahrungen in der Branche und geben kompetenten und gesetzkonformen Auskunft. Alle Sozialversicherungs- und Pensionskassenbeiträge sind transparent aufgeführt. Falls Quellensteuerabzüge notwendig sind, organisiert dies auch die Firma. Am Ende des Jahres wird ein Lohnausweis ausgehändigt. (*diese Firmen sind mehrwertsteuerpflichtig)
•Mit dieser Form der Abrechnung darf die freiberufliche Pflegefachperson zeitlich parallel in einem Teilzeit Anstellungsverhältnis bleiben, bis ausreichende Aufträge mit Firmen vorhanden sind, sofern das Anstellungsverhältnis in der Schweiz ist.
Los geht's!
Herzlichen Dank fürs Reinschauen.
Dieser Haftungsausschluss informiert die Leserin, den Leser, dass die im Text geäusserten Ansichten, Gedanken und Meinungen als non-profit Beitrag zur Professionalisierung des Pflegeberufes dienen. Es werden keine Daten gesammelt und für Drittpersonen angewendet.